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Barrierefrei

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Barrieren & Barrierefreiheit

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, […] sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz). Gemeint ist hier die Gestaltung der baulichen Umwelt – auch des Bades – damit sie von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen jederzeit und ohne zusätzliche Hilfen genutzt werden kann. Denn das ist Lebensqualität für uns.


Barrierefreies Bad von VIS

Barrierefreiheit im Bad

Wir von Sanitär & Heizung Vis möchten bei der Badsanierung die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen. Daher sind für uns folgende vier Kriterien für barrierefreie Bäder entscheidend:

  • Gebrauchsfreundlichkeit: Produkte für Ihr Bad so gestalten, dass sie einfach und sicher nutzbar sind
  • Anpassbarkeit: Bäder so planen, dass unterschiedliche Nutzer sie an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können
  • Nutzerorientierung: Nutzer und deren Perspektiven frühzeitig im Planungsprozess für das neue Bad berücksichtigen
  • Ästhetische Qualität: Nur attraktive Bad-Produkte können wirklich alle erreichen und werden von allen auch gern genutzt

Verraten Sie uns in wenigen einfachen Schritten, welche Ausstattung Ihr neues barrierefreies Badezimmer haben soll. Nach ein paar kurzen Fragen zu Ihrer aktuellen Badezimmer-Situation erhalten Sie von unserem Bad-Budgetrechner einen unverbindlichen Preisrahmen zu Ihrem barrierefreien Bad.

Förderung von Barrierefreiheit

Für die Herstellung eines barrierefreien Bades kommen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht: Im Pflegefall werden, je nach Ursache, von unterschiedlichen Leistungsträgern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Wenn Sie unabhängig von einem konkreten Pflegefall Ihr Badezimmer barrierefrei bauen oder umbauen möchten, können Sie auf mehrere Fördertöpfe zugreifen: Die Förderung wird über Zuschüsse und Darlehen von Pflege- / Krankenkassen, Unfallkassen, Versorgungsämtern, Stiftungen, KfW-Förderbank und Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.